Wieso brauchen wir eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
Wir gehören zu der Kategorie der sog. „Mischbetriebe“. D.h. wir bieten unseren Kunden neben Dienstverträgen und Werkverträgen auch die Möglichkeit unsere Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit als Berater, Entwickler oder Projektmanager direkt in Projekte in ihren Betrieben zu überlassen. Es gibt Unternehmen, die dieses Modell bevorzugen, oder die Art des Projekts es erfordert.
Gerade heute bei der immer restriktiveren Beurteilung von Vertragsarten und den potenziellen Gefahren eines (unbeabsichtigten) Missbrauchs von Werk- oder Dienstverträgen (Scheinselbständigkeit) oder einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung (Werksverträge, Dienstverträge die dem Wesen nach eher einem Arbeitnehmerverhältnis entsprechen) ist es äußerst wichtig die geplante Form der Zusammenarbeit zu prüfen.
Entscheidend ist nicht, wie der Vertrag bezeichnet ist oder welche Regelungen auf dem Papier stehen, sondern wie er tatsächlich gelebt wird. Wird der Arbeitnehmer in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert und unterliegt er dessen Weisungsrecht, handelt es sich auch bei abweichender Bezeichnung rechtlich um Arbeitnehmerüberlassung.
Unsere Hauptintention war und ist es unsere Kunden und uns durch kompetente Beratungsleistung vor ungewollten und kostspieligen Rechtsfolgen zu schützen. Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung